Supervision
Supervision ist ein Weiterbildungs- Beratungs- und Reflexionsverfahren für berufliche Zusammenhänge.
Das allgemeine Ziel ist es, die Arbeit der Ratsuchenden (Supervisanden) zu verbessern.
Damit sind sowohl die Arbeitsergebnisse als auch die Arbeitsbeziehung zu den Kollegen und Geschäftspartnern wie auch organisatorische Zusammenhänge gemeint Supervision wird schon seit langem in Pädagogik, Politik, Verwaltung und zunehmend in der Wirtschaft (Führungskräfte) wie auch im Sport eingesetzt. Dieses Verfahren dient der psychosozialen Unterstützung, Begleitung und Reflexion von Arbeitsprozessen mit dem Ziel, die Beziehungen der Menschen untereinander in und bei ihren Tätigkeiten zu verbessern.
Je nach Zielvereinbarung liegt der Fokus auf Methodenkompetenz, Werten und Normen, Persönlichkeitsmerkmalen, Gefühlen, Gedanken und Verhalten, persönlicher Entwicklung, Spiritualität, Zielen und Strategien, Zusammenarbeit im Team, Schnittstellen und Synergien, Rollenerwartungen und Rollenverhalten, Einführung und Integration neuer Mitarbeiter, Führung usw. Nicht zuletzt ist die Beziehung zwischen Supervisor und Supervisand(en) wichtig und oft modellhaft ein Thema.
Supervision – die rechtliche Situation in Österreich:
Grundsätzlich benötigt man für die Ausübung von „Supervision“ keinen Gewerbeschein, da die Tätigkeit auch freiberuflich erfolgen kann – nicht jedoch im Zusammenhang und in Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist. Das heißt nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.
Supervision im Bereich….
• Sport, körperliche Fitness und schulisches Lernen: Entweder „nichtgewerbliche freie Lehrtätigkeit“ oder Gewerbe „ Lebens- und Sozialberatung“
• Berufliche Fachqualifikationen, Produktivitätssteigerungen oder berufliche Entwicklung: Gewerbe „Unternehmensberatung“ (eingeschränkt auf Coaching möglich)
• Persönlichkeit und deren Entwicklung, Beziehungsfähigkeit und deren Verbesserung: (sowohl in privatem als auch in beruflichem Kontext)
Gewerbe „Lebens- oder Sozialberatung“ oder „Psychotherapeuten“ oder „klinische Psychologen“
Die Anerkennung von Supervision-Ausbildungen bei Supervision Verbänden ist unzureichend für die
Befugnis zur Ausübung der Persönlichkeits- und Beziehungsberatung.
Supervision-Ausbildungen: Die Lehre in Österreich ist frei. Ausbildungsanbieter müssen jedoch – gemäß
der vorvertraglichen Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflicht (ABGB § 878 Satz 3) über die beruflichen Anwendungs- und Nutzungsmöglichkeiten der Ausbildungsinhalte korrekt informieren.
In Kooperation mit :
Werner Hutwagner - Mensch im Zentrum
in 4050 Traun